Staatliche Förderung
In Solarenergie zu investieren lohnt sich auch in Zukunft! Mit einer Photovoltaikanlage werden Sie selbst zum Stromproduzenten und machen sich unabhängig von steigenden Energiekosten.
Die staatliche Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien ist geregelt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In wenigen Ausnahmen gibt es zusätzliche regionale Förderungen durch die Gemeinden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet alle Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ans Stromnetz anzuschließen und gemäß EEG zu vergüten. Es besteht die Möglichkeit den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen oder den Strom selbst zu nutzen.
Seit dem 01.04.2012 werden bei Anlagen bis 10 kWp (entspricht ca. 80 m² Dachfläche) nur noch 80 % des erzeugten Stroms staatlich vergütet. Die restlichen 20 % kann der Betreiber selbst verbrauchen und spart sich somit die herkömmlichen Stromkosten.
Bei Anlagengrößen bis zum 1 MWp werden 90 % des erzeugten Stroms vergütet.
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EEG-Vergütungssätze, |
EEG-Vergütungssätze, gültig seit 01.04.2012 hier downloaden >>> |
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* die alten Fördersätze (linker Download) gelten auch nach dem 01.04.2012 für Sie, wenn
- Ihr Netzanschlussbegehren bereits vor dem 24. Februar 2012 gestellt wurde und die Photovoltaikanlage bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen wird
- eine Freiflächenanlage vorliegt, deren Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde und eine Inbetriebnahme bis zum 30. Juni 2012 erfolgen kann
- Sie eine Freiflächenanlage auf einer Konversionsfläche bauen, die bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen wird. Hierbei sinkt allerdings die Vergütung zum 1. Juli 2012 um 15 % auf 15,25 ct/kWh
Alle Fördersätze gelten für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme pro erzeugter Kilowattstunde Strom.
EEG-Vergütung für Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz (April bis Juni 2012)
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Anlagenart und – größe |
Vergütung bei Inbetriebnahme im April 2012 |
Vergütung bei Inbetriebnahme im Mai 2012 |
Vergütung bei Inbetriebnahme im Juni 2012 |
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Dachanlagen |
19.50 ct/kWh |
19,31 ct/kWh |
19,11 ct/kWh |
| Dachanlagen 10 kWp – 1 MWp |
16,50 ct/kWh | 16,34 ct/kWh | 16,17 ct/kWh |
| Dachanlgen 1 MWp – 10 MWp |
13,50 ct/kWh | 13,37 ct/kWh | 13,23 ct/kWh |
| Freiflächenanlagen bis 10 MWp |
13,50 ct/kWh | 13,37 ct/kWh | 13,23 ct/kWh |
Von Juli bis einschließlich Oktober werden die Vergütungssätze jeweils monatlich um ein weiteres Prozent gesenkt.
Ab November 2012 richtet sich die Vergütung nach dem Zubau im Vorquartal. Maximal können jährlich
29 % abgesenkt werden.
EEG – PV Melderegister:
- Seit dem 01.01.2009 müssen alle Anlagenbetreiber vor dem Netzanschluss Standort und Leistung der PV-Anlage an die Bundesnetzagentur melden.
- Die Bundesregierung richtet darüber hinaus ein allgemeines Anlagenregister für alle Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ein.
- Die RenoSolar GmbH übernimmt die Anmeldung für Anlagenbetreiber als Dienstleistung.
EEG – Einspeisemanagement:
- Anschlussvoraussetzung für alle Anlagen ab 100 kW sind technische Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung der Anlage durch den Netzbetreiber
- Netzbetreiber dürfen bei Netzüberlastung ausnahmsweise und nach Ausnutzung aller Netzoptimierungsmöglichkeiten die Leistung von Anlagen regeln. Kleinanlagen bis 100 kW sind ausgenommen.
- Für den ausgefallenen Strom werden Anlagenbetreiber entschädigt.
4. April 2012
Wir haben die neuen Vergütungen für Solarstrom für Sie zusammengestellt. Hier finden sie die aktuellen Vergütungssätze zum Download:
oder unter Staatliche Förderung
RenoSolar in Italien22. März 2012
Wir stellen aus, auf der Solarexpo in Verona. Die Messe findet vom 9. bis 11. Mai 2012 in Italien statt. Die RenoSolar GmbH stellt dort ihre umfassenden Photovoltaiklösungen vor.
Sie finden uns in Halle 8, Stand D3. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!









