Staatliche Förderung
In Solarenergie zu investieren lohnt sich! Die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien ist derzeit geregelt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In wenigen Ausnahmen gibt es zusätzliche regionale Förderungen durch die Gemeinden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet alle Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ans Stromnetz anzuschließen und gemäß EEG zu vergüten. Es besteht die Möglichkeit den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen oder den Strom für den Eigenverbrauch zu nutzen.
ACHTUNG! Neue Vergütungssätze für Einspeisung des Solarstroms und für Eigenverbrauch seit 01.01.2012!
| EEG-Vergütungssätze, gültig seit 01.01.2012 (15 % Reduzierung zum Vorjahr) hier downloaden >>> |
![]() |
Alle Fördersätze gelten für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme pro erzeugter Kilowattstunde Strom.
EEG – Vergütung für Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz
- 24,43 Cent/kWh PV-Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung an oder auf Gebäuden
- 23,23 Cent/kWh PV-Anlagen-Leistungsabteil ab 30 bis 100 kW an oder auf Gebäuden
- 21,98 Cent/kWh PV-Anlagen-Leistungsabteil ab 100 bis 1.000 kW an oder auf Gebäuden
- 18,33 Cent/kWh PV-Anlagen-Leistungsabteil über 1.000 kW an oder auf Gebäuden
- 18,76 Cent/kWh Konversionsflächen
- 17,94 Cent/kWh sonstige Freiflächenanlagen
- keine Vergütung für Ackerflächen!
EEG – Vergütung für selbst genutzten Photovoltaikstrom
Für die Menge an Photovoltaikstrom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird, wird ein gegenüber dem normalen Einspeisetarif (24,43 ct/kWh) reduzierter Vergütungssatz (siehe unten) gezahlt. Da die selbst genutzten Kilowattstunden vom eigenen Dach den Bezug von teurem Haushaltsstrom (wir gehen hier von 23 ct/kWh brutto aus) in gleicher Menge ersetzen, bleibt dem Anlagenbetreiber ein kleiner Bonus, der mit steigenden Preisen für konventionellen Strom weiter wächst und somit zunehmend attraktiver wird. Zusätzliche Kosten entstehen lediglich durch einen weiteren Zähler, die Montage des Zählers und die Umstellungsgebühren beim Stromversorger.
EEG – Vergütung bei bis zu 30 % Eigenverbrauch
- bis 30 kWp: 8,05 Cent/kWh
- 30-100 kWp: 6,85 Cent/kWh
- 100-500 kWp: 5,60 Cent/kWh
EEG – Vergütung bei über 30 % Eigenverbrauch
- bis 30 kWp: 12,43 Cent/kWh
- 30-100 kWp: 11,23 Cent/kWh
- 100-500 kWp: 9,98 Cent/kW
EEG – PV Melderegister:
- Seit dem 01.01.2009 müssen alle Anlagenbetreiber vor dem Netzanschluss Standort und Leistung der PV-Anlage an die Bundesnetzagentur melden.
- Die Bundesregierung richtet darüber hinaus ein allgemeines Anlagenregister für alle Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ein.
- Die RenoSolar GmbH übernimmt die Anmeldung für Anlagenbetreiber als Dienstleistung.
EEG – Einspeisemanagement:
- Anschlussvoraussetzung für alle Anlagen ab 100 kW sind technische Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung der Anlage durch den Netzbetreiber
- Netzbetreiber dürfen bei Netzüberlastung ausnahmsweise und nach Ausnutzung aller Netzoptimierungsmöglichkeiten die Leistung von Anlagen regeln. Kleinanlagen bis 100 kW sind ausgenommen.
- Für den ausgefallenen Strom werden Anlagenbetreiber entschädigt.

17. Februar 2012

Foto: Solarpraxis AG/Mirco Sieg
Heute versammelten sich Branchenvertreter vor dem Bundeswirtschaftsministerium, um gegen die Pläne von Wirtschaftsminister Rösler zu protestieren. Röslers Pläne, die Solarstromförderungen stärker zu kürzen bzw. eine Deckelung für den jährlichen Photovoltaikzubau (weiterlesen…)
Installateure aufgepasst!7. Februar 2012
Sie sind Photovoltaik-Installateur? Erhalten Sie schon unseren Newsletter?
Der RenoSolar-Newsletter beinhaltet aktuelle Angebote und Sonder-Aktionen für Module und Wechselrichter. Ausserdem informieren wir über Branchen-News, neue Produkte und RenoSolar-interne Neuigkeiten! (weiterlesen…)






